Wissenswert

Ratgeber: Allgemein

Das Kabinett hat die Pflegereform am 30. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Geplant sind ab 2027 höhere Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 und vier neue Budgets statt Pflegegeld und Entlastungsbetrag. Die Beträge je Pflegegrad, was gestrichen wurde und was bis dahin gilt.
Pflegende Angehörige prüft Unterlagen für den Pflegepauschbetrag, älterer Angehöriger im Hintergrund
Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Grad 3 und 1.800 € ab Grad 4. Welche Voraussetzungen gelten, wie viel Sie selbst pflegen müssen, was bei mehreren Angehörigen passiert und wie Sie ihn eintragen.

Unverbindliches Angebot