Das Kabinett hat die Pflegereform am 30. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Geplant sind ab 2027 höhere Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 und vier neue Budgets statt Pflegegeld und Entlastungsbetrag. Die Beträge je Pflegegrad, was gestrichen wurde und was bis dahin gilt.
Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Grad 3 und 1.800 € ab Grad 4. Welche Voraussetzungen gelten, wie viel Sie selbst pflegen müssen, was bei mehreren Angehörigen passiert und wie Sie ihn eintragen.