Pflegegrad 1 in der Diskussion: Was Familien jetzt wissen sollten

Inhaltsverzeichnis

Worum geht es?

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Er richtet sich an Menschen mit leichten Einschränkungen – häufig ältere Personen oder Betroffene im frühen Demenzstadium. Wichtige Leistungen sind vor allem der monatliche Entlastungsbetrag (aktuell bis zu 131 €) für alltagsnahe Hilfen , Zuschüsse zu Wohnraumanpassungen (z. B. barrierefreies Bad) sowie Pflegehilfsmittel und Beratung/Pflegekurse für Angehörige. In Deutschland sind davon schätzungsweise über 860.000 Menschen betroffen (n-tv.de).

Aktuelle Diskussion: Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?

Hintergrund der Debatte ist die angespannte Finanzierung der Pflegeversicherung. Angesichts einer prognostizierten Finanzierungslücke von rund 2 Milliarden € im Jahr 2026 wird in der Bundesregierung über Einsparungen diskutiert – darunter auch die mögliche Streichung des Pflegegrad 1 (Zeit.de). Offiziell beschlossen ist das nicht. Ein Medienbericht über solche Überlegungen hat jedoch viele verunsichert; Sozialverbände sprechen von einer „Schock-Nachricht“ und warnen vor drastischen Folgen. Maßgebliche Stimmen aus Politik, Ländern und Verbänden lehnen Leistungskürzungen für Pflegebedürftige deutlich ab. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat Überlegungen zur Abschaffung von Pflegegrad 1 klar zurückgewiesen – man verwahre sich „entschieden gegen Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung“, so der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis . Auch Patientenschützer, Sozialverbände und die Opposition kritisieren eine Streichung scharf . Gesundheitsministerin Nina Warken stellte klar, man werde den Menschen „nicht über Nacht etwas wegnehmen“, schloss Änderungen in Zukunft aber nicht völlig aus . Kurzfristig gilt eine Abschaffung deshalb als wenig wahrscheinlich – nach den deutlichen Reaktionen erscheint es unwahrscheinlich, dass dieser Vorschlag weiterverfolgt wird . Stattdessen läuft derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die verschiedene Reformoptionen prüft, um die Pflegeversicherung nachhaltig zu finanzieren . Erste Zwischenergebnisse dieser Kommission werden Mitte Oktober 2025 erwartet – bis dahin bleibt die Entwicklung beobachtungswürdig, konkrete Entscheidungen stehen aber noch aus.

Warum steht das Thema auf der Agenda?

Die Pflegekosten steigen seit Jahren. Eine Streichung des Pflegegrad 1 würde zwar rein rechnerisch Einsparungen von geschätzt rund 1,8 Milliarden € pro Jahr bringen (), könnte aber Folgekosten auslösen. Experten warnen, dass viele Betroffene dann eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 anstreben könnten oder mangels früher Unterstützung schneller stärker pflegebedürftig werden . Das würde wiederum höhere Kosten nach sich ziehen. Kurz gesagt: Einsparungen an dieser Stelle könnten an anderer Stelle teuer werden.

Mögliche Folgen einer Abschaffung – was hieße das konkret?

Für Pflegebedürftige

  • Wegfall des Entlastungsbetrags für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote und Unterstützung im Alltag (bis zu 131 € monatlich).
  • Keine Zuschüsse mehr für Wohnraumanpassungen (z. B. für ein barrierefreies Bad) und geringerer Zugang zu niedrigschwelligen Hilfen (z. B. Beratung, Pflegehilfsmittel).
  • Höheres Risiko, dass ohne frühe Unterstützung eine schnellere Verschlechterung des Gesundheitszustands eintritt.

Für pflegende Angehörige

  • Mehr organisatorische und zeitliche Belastung, weil Entlastungsangebote wegfallen – und das, obwohl schon heute rund 86 % der Pflegebedürftigen zuhause von Angehörigen versorgt werden (zdfheute.de).
  • Schwieriger, Beruf und Pflege zu vereinbaren; erhöhte Gefahr von Überforderung oder Burnout bei den Pflegenden.

Für die Versorgung insgesamt

  • Lücken in der Prävention und beim Angebot niedrigschwelliger Unterstützung (frühe Hilfen würden reduziert).
  • Mögliche Kostenverlagerung in höhere Pflegegrade oder in die teurere stationäre Versorgung, wenn Betroffene schneller an Pflegeintensität zunehmen.

Wie realistisch ist eine Abschaffung?

Nach heutigem Stand: eher gering. Es fehlt eine erkennbare politische Mehrheit für eine so weitreichende Kürzung, und die Kritik von Sozialverbänden, Opposition und auch Teilen der Regierung ist deutlich. Realistischer erscheinen Zwischenlösungen und alternative Reformansätze – etwa mehr Bundesmittel für die Pflegekassen oder moderate Beitragserhöhungen statt Leistungskürzungen . Auch Effizienzmaßnahmen wie Bürokratieabbau stehen im Raum. Insgesamt ist der Handlungsdruck zwar hoch, doch ein kompletter Wegfall des Pflegegrad 1 wäre politisch schwer durchsetzbar und würde auf erheblichen Widerstand stoßen. Dennoch sollte man die weitere Entwicklung im Auge behalten, da langfristig Änderungen im Pflegesystem kommen könnten.

Was bedeutet das jetzt für Sie?

Wichtig zu wissen: Pflegegrad 1 gilt weiterhin. Sie können und sollten die vorhandenen Leistungen also nach wie vor aktiv nutzen, um den Alltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Prüfen Sie, welche Angebote sich über den Entlastungsbetrag finanzieren lassen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe, Betreuungsleistungen oder auch Tagespflegeangebote. Nutzen Sie gegebenenfalls Zuschüsse für sinnvolle Wohnraumanpassungen (etwa für mehr Barrierefreiheit zuhause) und nehmen Sie Beratungsangebote oder Pflegekurse in Anspruch, um sich bestmöglich zu informieren.

Wir von Pflege-Zuhause-24.de unterstützen Sie gern dabei, die passende häusliche Betreuung zu organisieren und Ihre Ansprüche optimal einzusetzen. Gemeinsam klären wir, welche Entlastungen Ihnen zustehen und welche Betreuungslösung zu Ihrer Familiensituation passt. So stellen wir sicher, dass Sie auch mit Pflegegrad 1 die bestmögliche Unterstützung erhalten – und auf eventuelle Änderungen vorbereitet sind.

Häufig gestellte Fragen

Grund ist die angespannte Finanzierung der Pflegeversicherung. Eine Streichung würde Einsparungen bringen, hätte aber nach Ansicht von Experten und Verbänden negative Folgen für Betroffene und Angehörige.

Nach aktuellem Stand gilt die Wahrscheinlichkeit als gering. Die Kritik aus Politik, Sozialverbänden und Opposition ist stark. Realistischer sind andere Maßnahmen wie höhere Bundesmittel oder Beitragserhöhungen.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe berät derzeit über Reformen. Erste Zwischenergebnisse werden Mitte Oktober 2025 erwartet. Bis dahin gilt Pflegegrad 1 unverändert.

Aktuell ist keine Abschaffung beschlossen. Zwar wird in der Politik über Einsparungen diskutiert, aber es gibt keine Mehrheit für eine Streichung des Pflegegrad 1. Sozialverbände und Parteien sprechen sich klar dagegen aus.

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