Pflegegrad 1: Geld, Leistungen, Voraussetzungen & Punkte 2026

Inhaltsverzeichnis

Pflegegrad 1 ist oft der erste Schritt, wenn im Alltag dauerhaft Unterstützung nötig wird – zum Beispiel bei der Haushaltsführung, beim Einkaufen oder bei der Organisation von Arztterminen. Auch wenn Pflegegrad 1 der niedrigste Pflegegrad ist, kann er finanziell und organisatorisch viel bewegen: Er eröffnet konkrete Entlastungsleistungen und erleichtert den Einstieg in eine stabile Versorgung zu Hause.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Pflegegrad 1 vergeben wird, welche Leistungen 2026 möglich sind und wie Sie die Unterstützung sinnvoll nutzen – ohne Fachchinesisch.

Was ist Pflegegrad 1? (Definition)

Kurz erklärt: Pflegegrad 1 wird bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Voraussetzung ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes mit 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsverfahren (NBA). Pflegegeld gibt es noch nicht – wohl aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnungsanpassung.

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. In der Pflegebegutachtung entspricht das einer Gesamtpunktzahl von 12,5 bis unter 27 Punkten (siehe Medizinischer Dienst (MD Bund): Fragen & Antworten zur Pflegebegutachtung).

Wichtig: Pflegegrad 1 ist nicht „nur ein bisschen Hilfe“. Er ist häufig ein Signal, dass Unterstützung dauerhaft nötig ist – und dass es sinnvoll ist, rechtzeitig Strukturen zu schaffen, bevor die Belastung für Betroffene und Angehörige zu groß wird.

Die Punkte-Skala aller fünf Pflegegrade

PflegegradPunktebereichBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 112,5 bis unter 27gering
Pflegegrad 227 bis unter 47,5erheblich
Pflegegrad 347,5 bis unter 70schwer
Pflegegrad 470 bis unter 90schwerst
Pflegegrad 590 bis 100schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Unterhalb von 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad vergeben. Liegt das Ergebnis nur knapp darunter, lohnt sich oft ein genauer Blick auf das Gutachten – und bei einer Verschlechterung ein neuer Antrag.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Typisch für Pflegegrad 1 ist, dass der Alltag zwar grundsätzlich noch gelingt, aber an mehreren Stellen spürbar schwerer wird. Beispiele:

  • Mobilität: Unsicherheit beim Treppensteigen, erhöhtes Sturzrisiko, längere Wege sind schwierig.
  • Selbstversorgung: Anziehen, Duschen oder Körperpflege dauern deutlich länger oder gelingen nicht mehr vollständig allein.
  • Alltagskompetenz: Vergesslichkeit, Orientierungsschwierigkeiten, Probleme bei der Tagesstruktur.
  • Krankheitsbedingte Anforderungen: Medikamente, Arzttermine, Therapien müssen organisiert und begleitet werden.

Entscheidend ist nicht eine Diagnose, sondern die Frage: Wie selbstständig ist die Person im Alltag?

So läuft die Begutachtung ab

Pflegegrad 1 wird nach dem sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt. Ein Gutachter (Medizinischer Dienst bei gesetzlich Versicherten; bei privat Versicherten Medicproof) bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen (z. B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung).

Praxis-Tipp: Führen Sie 1–2 Wochen vor dem Termin ein kurzes Pflegetagebuch. Notieren Sie, wobei Hilfe nötig ist, wie oft und wie lange. Das macht den Unterstützungsbedarf greifbar.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Die Kurzantwort: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen – beides startet erst ab Pflegegrad 2. Trotzdem summieren sich die Leistungen auf über 2.000 € pro Jahr: 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für Pflegehilfsmittel monatlich, dazu Zuschüsse für Wohnungsanpassung und Hausnotruf.

Leistung bei Pflegegrad 1Betrag (2026)
Pflegegeld– (erst ab Pflegegrad 2)
Pflegesachleistungen– (erst ab Pflegegrad 2)
Entlastungsbetrag131 € / Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € / Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 € / Maßnahme
Hausnotruf25,50 € / Monat
Zuschuss vollstationäre Pflege131 € / Monat

Was hinter den einzelnen Leistungen steckt und wie Sie sie im Alltag einsetzen, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen wie bei Pflegegrad 2–5. Der Schwerpunkt liegt auf Entlastung, Unterstützung im Alltag und Verbesserungen im Wohnumfeld.

Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und wird in der Regel als Kostenerstattung genutzt – zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Gute Einsatzmöglichkeiten (je nach Anerkennung in Ihrem Bundesland):

  • Haushaltshilfe (Reinigung, Wäsche)
  • Begleitung beim Einkaufen oder zu Terminen
  • Betreuungsangebote (z. B. stundenweise Betreuung)
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Offizielle Beträge finden Sie in der „Übersicht Leistungsbeträge 2026“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) (PDF).

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich

Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse für alle Pflegegrade – also auch bei Pflegegrad 1 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) bis 42 € pro Monat.

Auch diese Leistung ist in der BMG-Übersicht 2026 aufgeführt.

Zuschuss für Wohnungsanpassung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme

Wenn Anpassungen in der Wohnung die Pflege zu Hause ermöglichen oder deutlich erleichtern (z. B. Badumbau, Haltegriffe, Türverbreiterung, Rampen), kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen.

Details erläutert das BMG auf der Seite „Zuschüsse zur Wohnungsanpassung“.

Vollstationäre Pflege: 131 € pro Monat

Falls Pflegegrad 1 bereits eine Versorgung im Heim erfordert, beteiligt sich die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 mit 131 € pro Monat an den pflegebedingten Aufwendungen.

(Quelle: BMG-Übersicht Leistungsbeträge 2026)

Gab es Pflegegrad 1 schon vor 2017?

Nein – und das ist eine Besonderheit: Pflegegrad 1 wurde zum 1. Januar 2017 neu geschaffen und hat keine Entsprechung im alten Pflegestufen-System. Menschen mit geringen Einschränkungen gingen früher meist komplett leer aus. Bei der Überleitung 2017 wurde deshalb auch niemand aus einer alten Pflegestufe in Pflegegrad 1 eingestuft – die frühere Pflegestufe 1 wurde direkt zu Pflegegrad 2. Die vollständige Umrechnungstabelle der alten Pflegestufen finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflegegrad 3.

Reformdebatte: Wird Pflegegrad 1 gestrichen?

Gestrichen wird Pflegegrad 1 nicht, er verliert aber den größten Teil seiner Geldleistungen. Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Nach dem Regierungsentwurf soll ab 2027 der Entlastungsbetrag von 131 € in Pflegegrad 1 ersatzlos entfallen, und zwar auch für Menschen, die bereits eingestuft sind. Die 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gehen in ein neues Entlastungsbudget über, das es erst ab Pflegegrad 2 gibt. Erhalten bleibt der Zuschuss für die Wohnungsanpassung; neu ist eine fachliche Begleitung. Gleichzeitig steigt die Zugangsschwelle von 12,5 auf 15 Punkte. Den Pflegegrad selbst behalten Bestandsfälle. Was die Reform insgesamt vorsieht und was bis zum Inkrafttreten gilt, lesen Sie im Überblick zur Pflegereform 2027.

Pflegegrad 1 bei beginnender Demenz

Leichte kognitive Einschränkungen – erste Vergesslichkeit, Unsicherheit bei der Tagesstruktur – können zu Pflegegrad 1 führen. Bei einer diagnostizierten Demenz ist allerdings häufig bereits Pflegegrad 2 angemessen, denn kognitive Einschränkungen werden seit 2017 gleichwertig zu körperlichen bewertet. Wurde „nur“ Pflegegrad 1 anerkannt, obwohl eine Demenz vorliegt, sollten Sie das Gutachten kritisch prüfen und eine Höherstufung in Betracht ziehen.

Wie Sie die Betreuung bei Demenz zu Hause organisieren – und warum gerade die Frühphase die beste Zeit für Weichenstellungen ist –, zeigt unser Ratgeber Demenz zu Hause betreuen.

Unterschied zu „kein Pflegegrad“ und Pflegegrad 2

Unter 12,5 Punkten besteht kein Anspruch auf einen Pflegegrad – dann bleiben nur Angebote außerhalb der Pflegeversicherung. Pflegegrad 1 ist also die Eintrittsschwelle in das Leistungssystem.

Von Pflegegrad 1 zu 2: Ab 27 Punkten liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor – und finanziell ist dieser Sprung der größte im gesamten System: Erst bei Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld (347 €), Pflegesachleistungen (796 €) und das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Verschlechtert sich der Zustand, sollten Sie deshalb zeitnah eine Höherstufung beantragen.

LeistungKein PflegegradPflegegrad 1Pflegegrad 2
Pflegegeld––347 €
Pflegesachleistungen––796 €
Entlastungsbetrag–131 €131 €
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege––3.539 € / Jahr

Pflegegrad 1 sinnvoll nutzen

Pflegegrad 1 bringt oft den größten Nutzen, wenn Sie ihn strategisch einsetzen – nicht als „Geldleistung“, sondern als Alltags- und Sicherheitsnetz.

1) Entlastung früh organisieren

Viele Angehörige warten zu lange – bis es „wirklich nicht mehr geht“. Genau hier hilft Pflegegrad 1: Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich kleine, regelmäßige Hilfen finanzieren, die den Alltag spürbar stabilisieren.

Beispiele:

  • 1× pro Woche Haushaltshilfe
  • 2× pro Monat Begleitung zu Terminen
  • stundenweise Betreuung, damit Angehörige Zeit für sich haben

2) Wohnraum sicher machen

Ein Sturz verändert oft alles – gerade bei älteren Menschen. Kleine Anpassungen (Haltegriffe, rutschfeste Lösungen, bessere Beleuchtung) sind häufig schnell umgesetzt und senken Risiken.

Wenn größere Umbauten nötig sind (z. B. Dusche statt Wanne), ist der Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme ein zentraler Hebel.

3) Versorgung vordenken

Pflegegrad 1 ist häufig ein Einstieg. Wenn der Unterstützungsbedarf steigt, ist es deutlich einfacher, auf bestehende Strukturen aufzubauen – als in einer akuten Krise „von null“ zu starten.

Wenn bereits absehbar ist, dass Betreuung und Aufsicht im Alltag wichtiger werden (z. B. bei Demenz), kann es sinnvoll sein, frühzeitig über häusliche Betreuung nachzudenken – z. B. stundenweise oder in Kombination mit Angehörigen.

Pflegegrad 1 beantragen: Schritt-für-Schritt

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos reicht zunächst; oft per Telefon oder Formular).
  2. Unterlagen sammeln: Arztberichte, Diagnosen, Medikamentenplan, Entlassungsberichte.
  3. Pflegetagebuch führen (1–2 Wochen).
  4. Begutachtungstermin wahrnehmen (zu Hause oder – in bestimmten Fällen – telefonisch/online).
  5. Bescheid prüfen und Leistungen beantragen/nutzen.

Tipp: Beim Termin sollten – wenn möglich – eine Angehörige oder Bezugsperson dabei sein. Die Begutachtung bildet den Alltag besser ab, wenn jemand konkrete Beispiele geben kann.

Wenn Pflegegrad 1 abgelehnt wird

Eine Ablehnung ist nicht selten – besonders, wenn Einschränkungen im Gespräch „kleiner“ wirken als im Alltag. In diesem Fall:

  • Bescheid genau prüfen (Begründung / Punkte)
  • fehlende Aspekte schriftlich ergänzen (konkrete Beispiele)
  • ggf. ärztliche Stellungnahmen nachreichen
  • Widerspruch fristgerecht einlegen

Oft hilft es, den Unterstützungsbedarf systematisch zu dokumentieren (Pflegetagebuch, Sturzprotokoll, Alltagssituationen).

Pflegegrad 1 und 24-Stunden-Pflege – passt das zusammen?

In der Regel ist Pflegegrad 1 nicht die typische Ausgangslage für eine 24‑Stunden‑Betreuung. Dennoch gibt es Ausnahmen – etwa wenn:

  • Betroffene allein leben und ständige Aufsicht nötig ist (z. B. Weglauftendenz)
  • Angehörige weit weg wohnen und keine verlässliche Unterstützung vorhanden ist
  • die Situation sehr schnell kippt und ein höherer Pflegegrad absehbar ist

Wichtiger als der Pflegegrad ist die Frage: Wie viele Stunden Unterstützung werden real benötigt – und wer kann sie leisten?

Fazit

Pflegegrad 1 ist der Startpunkt für planbare Unterstützung. Wer ihn früh beantragt, kann den Alltag stabilisieren, Angehörige entlasten und Risiken reduzieren – mit dem Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmitteln und Zuschüssen zur Wohnungsanpassung.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Hilfen in Ihrer Situation sinnvoll sind, lohnt sich eine strukturierte Planung: Was fällt im Alltag schwer, was ist gefährlich, was kostet am meisten Kraft? Genau dort setzen die Leistungen von Pflegegrad 1 an. Übrigens: Pflegegrad 1 wurde erst 2017 neu eingeführt – eine alte Pflegestufe, die ihm entspricht, gab es nie. Steigt der Unterstützungsbedarf, ist Pflegegrad 2 der nächste Schritt.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung.

Ja, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € monatlich sind auch bei Pflegegrad 1 möglich.

Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistungen beginnen grundsätzlich erst ab Pflegegrad 2.

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