Was bedeutet Pflegegrad 3?
Der Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 3) wird Menschen zugesprochen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag haben. Betroffene benötigen regelmäßig Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder aufgrund kognitiver Einschränkungen.
Die Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter. Grundlage ist ein Punktesystem: Für Pflegegrad 3 müssen 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht werden.
Pflegegrad 3: Voraussetzungen im Überblick
- Deutliche Einschränkungen der Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen
- Erheblicher täglicher Pflegeaufwand
- Punktwert zwischen 47,5 und unter 70 im offiziellen Begutachtungssystem
Die Einstufung berücksichtigt unter anderem:
- Mobilität (z. B. Gehen, Treppensteigen)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Toilettengang)
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
Leistungen Pflegegrad 3 im Jahr 2025
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten ein breites Spektrum an Leistungen – sowohl in Form von Geld- als auch Sachleistungen. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge und Zuschüsse für Hilfsmittel oder Umbauten. Auch teilstationäre und stationäre Pflege werden finanziell unterstützt.
Pflegegrad 3 Geldleistung Tabelle (ab 2025)
| Leistung | Betrag (Stand 2025) | Hinweise |
|---|---|---|
| Pflegegeld Pflegegrad 3 | 599 € / Monat | Auszahlung bei Pflege durch Angehörige |
| Pflegesachleistungen Pflegegrad 3 | 1 497 € / Monat | Finanzierung ambulanter Pflegedienste |
| Kombinationsleistung | variabel | Flexible Mischung aus Pflegegeld & Sachleistungen |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Für Haushaltshilfen, Betreuungsangebote, Alltagsunterstützung |
| Tages- & Nachtpflege | 1 357 € / Monat | Teilstationäre Betreuung, zusätzlich zum Pflegegeld nutzbar |
| Kurzzeitpflege | 1 854 € / Jahr | Stationäre Übergangspflege, z. B. nach Krankenhaus |
| Verhinderungspflege | 1 685 € / Jahr | Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson |
| Gemeinsames Budget (Kurzzeit-/Verhinderungspflege) | bis zu 3 539 € / Jahr | Flexibel kombinierbar |
| Vollstationäre Pflege (Pflegeheim) | 1 319 € / Monat | Zuschuss zu Heimkosten |
| Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) | 42 € / Monat | Z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel |
| Wohnumfeldverbesserungen | bis 4 180 € pro Maßnahme | Zuschüsse für barrierefreie Umbauten |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | 53 € / Monat | Apps & digitale Hilfen für Pflegebedürftige |
Hinweis: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind wichtige Bausteine, um Angehörige zu entlasten.
Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Das Pflegegeld Pflegegrad 3 wird gezahlt, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen die Pflege übernehmen. Wird ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen, stehen zusätzlich Pflegesachleistungen Pflegegrad 3 zur Verfügung. Beide Leistungen können auch kombiniert werden, um die Pflege flexibel zu gestalten.
Pflegegrad 3 beantragen – Schritt für Schritt
Damit Leistungen bewilligt werden, muss Pflegegrad 3 offiziell beantragt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Krankenversichertenkarte
- Ärztliche Unterlagen und Atteste
- Falls vorhanden: frühere Pflegegutachten
Ablauf:
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
- Begutachtung durch den MDK oder einen Gutachter
- Bewertung nach Punktesystem
- Zuteilung des Pflegegrades und schriftlicher Bescheid
Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert den Antrag. Hilfreich ist die Unterstützung durch Pflegeberater oder Pflegedienste.
Pflegegrad 3 im Jahr 2025 – Ausblick
Im Jahr 2025 profitieren Pflegebedürftige von höheren Geld- und Sachleistungen. Zudem wird der Antragsprozess zunehmend digitalisiert, und es ist mit weiteren Verbesserungen für pflegende Angehörige zu rechnen.
Tipps für Angehörige und Pflegebedürftige
- Frühzeitig Pflegegrad 3 beantragen und Unterlagen sammeln
- Entlastungsangebote wie Verhinderungspflege oder Tagespflege nutzen
- Eigene Gesundheit als pflegender Angehöriger im Blick behalten
- Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Pflegestützpunkten pflegen
- Beratung durch die Pflegekasse in Anspruch nehmen
Fazit
Der Pflegegrad 3 bietet umfassende finanzielle und organisatorische Unterstützung. Von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Umbauten und Hilfsmittel – die Möglichkeiten sind vielfältig. Wer die Voraussetzungen erfüllt und den Antrag rechtzeitig stellt, erhält nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch Entlastung im Pflegealltag.