Pflegegrad 3: Voraussetzungen, Leistungen & Antrag

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Der Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 3) wird Menschen zugesprochen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag haben. Betroffene benötigen regelmäßig Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder aufgrund kognitiver Einschränkungen.

Die Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter. Grundlage ist ein Punktesystem: Für Pflegegrad 3 müssen 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht werden.

Pflegegrad 3: Voraussetzungen im Überblick

  • Deutliche Einschränkungen der Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen
  • Erheblicher täglicher Pflegeaufwand
  • Punktwert zwischen 47,5 und unter 70 im offiziellen Begutachtungssystem

Die Einstufung berücksichtigt unter anderem:

  • Mobilität (z. B. Gehen, Treppensteigen)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Toilettengang)
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Leistungen Pflegegrad 3 im Jahr 2025

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten ein breites Spektrum an Leistungen – sowohl in Form von Geld- als auch Sachleistungen. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge und Zuschüsse für Hilfsmittel oder Umbauten. Auch teilstationäre und stationäre Pflege werden finanziell unterstützt.

Pflegegrad 3 Geldleistung Tabelle (ab 2025)

LeistungBetrag (Stand 2025)Hinweise
Pflegegeld Pflegegrad 3599 € / MonatAuszahlung bei Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen Pflegegrad 31 497 € / MonatFinanzierung ambulanter Pflegedienste
KombinationsleistungvariabelFlexible Mischung aus Pflegegeld & Sachleistungen
Entlastungsbetrag131 € / MonatFür Haushaltshilfen, Betreuungsangebote, Alltagsunterstützung
Tages- & Nachtpflege1 357 € / MonatTeilstationäre Betreuung, zusätzlich zum Pflegegeld nutzbar
Kurzzeitpflege1 854 € / JahrStationäre Übergangspflege, z. B. nach Krankenhaus
Verhinderungspflege1 685 € / JahrErsatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
Gemeinsames Budget (Kurzzeit-/Verhinderungspflege)bis zu 3 539 € / JahrFlexibel kombinierbar
Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)1 319 € / MonatZuschuss zu Heimkosten
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch)42 € / MonatZ. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel
Wohnumfeldverbesserungenbis 4 180 € pro MaßnahmeZuschüsse für barrierefreie Umbauten
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)53 € / MonatApps & digitale Hilfen für Pflegebedürftige

Hinweis: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind wichtige Bausteine, um Angehörige zu entlasten.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Das Pflegegeld Pflegegrad 3 wird gezahlt, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen die Pflege übernehmen. Wird ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen, stehen zusätzlich Pflegesachleistungen Pflegegrad 3 zur Verfügung. Beide Leistungen können auch kombiniert werden, um die Pflege flexibel zu gestalten.

Pflegegrad 3 beantragen – Schritt für Schritt

Damit Leistungen bewilligt werden, muss Pflegegrad 3 offiziell beantragt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Krankenversichertenkarte
  • Ärztliche Unterlagen und Atteste
  • Falls vorhanden: frühere Pflegegutachten

Ablauf:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
  2. Begutachtung durch den MDK oder einen Gutachter
  3. Bewertung nach Punktesystem
  4. Zuteilung des Pflegegrades und schriftlicher Bescheid

Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert den Antrag. Hilfreich ist die Unterstützung durch Pflegeberater oder Pflegedienste.

Pflegegrad 3 im Jahr 2025 – Ausblick

Im Jahr 2025 profitieren Pflegebedürftige von höheren Geld- und Sachleistungen. Zudem wird der Antragsprozess zunehmend digitalisiert, und es ist mit weiteren Verbesserungen für pflegende Angehörige zu rechnen.

Tipps für Angehörige und Pflegebedürftige

  • Frühzeitig Pflegegrad 3 beantragen und Unterlagen sammeln
  • Entlastungsangebote wie Verhinderungspflege oder Tagespflege nutzen
  • Eigene Gesundheit als pflegender Angehöriger im Blick behalten
  • Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Pflegestützpunkten pflegen
  • Beratung durch die Pflegekasse in Anspruch nehmen

Fazit

Der Pflegegrad 3 bietet umfassende finanzielle und organisatorische Unterstützung. Von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Umbauten und Hilfsmittel – die Möglichkeiten sind vielfältig. Wer die Voraussetzungen erfüllt und den Antrag rechtzeitig stellt, erhält nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch Entlastung im Pflegealltag.

Häufig gestellte Fragen

Die Kombinationsleistung ermöglicht es, sowohl Pflege durch Angehörige als auch durch ambulante Dienste zu finanzieren. Wird der Pflegedienst nur teilweise genutzt, wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. So können Familien flexibel entscheiden, welche Unterstützung sie benötigen, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten 2025 einen monatlichen Zuschuss von 1.319 € zu den Heimkosten. Da dieser Betrag oft nicht ausreicht, müssen Eigenanteile von den Betroffenen oder Angehörigen übernommen werden. Ergänzend können Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe beantragt werden.

Mit Pflegegrad 3 können Zuschüsse von bis zu 4.180 € pro Maßnahme beantragt werden. Gefördert werden barrierefreie Umbauten wie Treppenlifte, bodengleiche Duschen, Haltegriffe oder Türverbreiterungen. Auch kleinere Anpassungen, die die Selbstständigkeit verbessern, sind förderfähig.

Ja, es kommt vor, dass ein Antrag zunächst abgelehnt oder ein niedrigerer Pflegegrad bewilligt wird. Betroffene haben das Recht, innerhalb von einem Monat Widerspruch einzulegen. Hilfreich sind ergänzende ärztliche Unterlagen, ein Pflegetagebuch und die Unterstützung durch Pflegeberater oder Sozialverbände.

Für Pflegegrad 3 sind 47,5 bis unter 70 Punkte im offiziellen Begutachtungssystem notwendig. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und Alltagsgestaltung. Der Medizinische Dienst (MDK) oder unabhängige Gutachter ermitteln die Punktzahl in einem Hausbesuch.

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