Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen 2026 monatlich 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistungen zu, dazu 131 Euro Entlastungsbetrag und ein Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Vergeben wird der Grad bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, also ab 47,5 Punkten in der Begutachtung. Ausgelöst wird das häufig durch einen Schlaganfall, eine mittelschwere Demenz oder eine fortgeschrittene chronische Erkrankung.
Was ist Pflegegrad 3? (Definition)
Kurz erklärt: Pflegegrad 3 wird bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Voraussetzung ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes mit 47,5 bis unter 70 Punkten im Begutachtungsverfahren (NBA). Betroffene benötigen in mehreren Lebensbereichen täglich Unterstützung – können aber mit den richtigen Hilfen oft weiter zu Hause leben.
Definition und Punktebereich
Pflegegrad 3 wird zuerkannt, wenn ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bescheinigt. Grundlage der Einstufung ist das neue Begutachtungsassessment (NBA). Dabei werden verschiedene Lebensbereiche bewertet, und je nach Grad der Einschränkung werden Punkte vergeben. Für Pflegegrad 3 muss das Ergebnis 47,5 bis unter 70 Punkte erreichen, während für die höheren Pflegegrade 4 und 5 die Grenzwerte bei 70 bzw. 90 Punkten liegen. Wie sich die früheren Pflegestufen zu den heutigen Pflegegraden verhalten, zeigt die Umrechnungstabelle weiter unten.
Bewertungsbereiche und Gewichtung
Die Gutachter bewerten die Selbstständigkeit in sechs Modulen, die unterschiedlich gewichtet werden:
- Mobilität (10 %) – Bewegungsfähigkeit, Positionswechsel und Nutzung von Hilfsmitteln.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %) – zeitliche und räumliche Orientierung, Verstehen von Gesprächen.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %) – etwa nächtliche Unruhe, Angstzustände oder aggressive Verhaltensweisen.
- Selbstversorgung (40 %) – Körperpflege, An‑ und Auskleiden, Essen und Trinken.
- Umgang mit krankheits‑ oder therapiebedingten Anforderungen (20 %) – Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Injektionen.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %) – Strukturierung des Tages und Pflege von Beziehungen.
Mehr zur Begutachtung und den Modulen finden Sie in den offiziellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Begutachtung in der Pflegeversicherung.
Die gewichtete Gesamtpunktzahl entscheidet darüber, ob Pflegegrad 3 anerkannt wird. Wichtig ist: nicht der Zeitaufwand, sondern die Einschränkung der Selbstständigkeit ist maßgeblich. Werden mindestens 70 Punkte erreicht, wird Pflegegrad 4 vergeben, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Gut zu wissen: Die Module „Kognitive Fähigkeiten“ und „Verhaltensweisen“ fließen nur mit dem jeweils höheren der beiden Werte in die Berechnung ein.
Wie kommen 47,5 Punkte zustande?
Jedes Modul wird zunächst für sich bewertet. Die Summe der Einzelpunkte fällt in einen von fünf Schweregraden, und daraus ergeben sich die gewichteten Punkte. Nur diese werden addiert, maximal 100.
Ein Beispiel für eine Frau mit beginnender Demenz und Hüftproblemen:
| Modul | Schweregrad | Gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| Mobilität | erheblich | 5 |
| Kognitive Fähigkeiten | schwer | 11,25 |
| Selbstversorgung | erheblich | 20 |
| Krankheitsbedingte Anforderungen | gering | 5 |
| Alltagsgestaltung | erheblich | 7,5 |
| Gesamt | 48,75 |
48,75 Punkte liegen im Bereich von 47,5 bis unter 70. Das ergibt Pflegegrad 3, wenn auch knapp.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig missverstanden. Die Module „Kognitive Fähigkeiten“ und „Verhaltensweisen“ zählen nicht beide, sondern nur der höhere der beiden Werte. Und die Selbstversorgung schlägt mit 40 Prozent so stark durch, dass ein Sprung in diesem Modul den Pflegegrad allein verändern kann.
Wie viele Stunden am Tag gepflegt wird, spielt seit 2017 keine Rolle mehr. Entscheidend ist allein, wie selbstständig jemand ist.
Die Punkte-Skala aller fünf Pflegegrade
| Pflegegrad | Punktebereich | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | gering |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerst |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung |
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?
Die Kurzantwort: Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 2026 wahlweise 599 € Pflegegeld pro Monat (bei Pflege durch Angehörige) oder 1.497 € Pflegesachleistungen (für einen ambulanten Pflegedienst) – oder eine Kombination aus beidem. Hinzu kommen unter anderem 131 € Entlastungsbetrag monatlich und ein Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
| Leistung bei Pflegegrad 3 | Betrag (2026) |
|---|---|
| Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) | 599 € / Monat |
| Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) | 1.497 € / Monat |
| Tages- und Nachtpflege | 1.357 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsames Budget) | 3.539 € / Jahr |
| Vollstationäre Pflege (Heim) | 1.319 € / Monat |
Alle weiteren Leistungen – von Pflegehilfsmitteln über den Hausnotruf bis zum Wohnumbau – finden Sie in der großen Leistungstabelle weiter unten.
Pflegestufe 3 und Pflegegrad 3: Was ist der Unterschied?
Wichtig zu wissen: Die Pflegestufen wurden zum 1. Januar 2017 abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die alte Pflegestufe 3 entspricht heute Pflegegrad 4 – bzw. Pflegegrad 5, wenn zusätzlich die Alltagskompetenz eingeschränkt war (z. B. bei Demenz). Der heutige Pflegegrad 3 entspricht dagegen etwa der früheren Pflegestufe 2.
Wer nach „Pflegestufe 3“ sucht, meint je nach Kontext also zwei verschiedene Dinge. Die vollständige Überleitung im Überblick:
| Alte Pflegestufe (bis 2016) | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) |
|---|---|---|
| Pflegestufe 0 | – | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
| Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| Pflegestufe 3 (Härtefall) | Pflegegrad 5 | Pflegegrad 5 |
Bereits eingestufte Pflegebedürftige wurden 2017 automatisch übergeleitet – mit Bestandsschutz: Niemand wurde durch die Umstellung schlechter gestellt. Seit 2017 wird ausschließlich nach Pflegegraden eingestuft; der Zeitaufwand in Stunden, der die alten Pflegestufen definierte, spielt keine Rolle mehr.
Begutachtung und Beantragung
Antrag stellen
Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden. Für den Leistungsbeginn ist das Datum der Antragstellung entscheidend; Leistungen werden rückwirkend nur bis zum Antragsdatum erbracht.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Nachdem der Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung. Um den tatsächlichen Pflegebedarf nachvollziehbar zu dokumentieren, ist ein Pflegetagebuch hilfreich. Notieren Sie darin:
- typische Alltagssituationen, in denen Hilfe nötig ist (z. B. Aufstehen, Waschen, Nahrungsaufnahme),
- den Umfang der Unterstützung,
- pflegerelevante Diagnosen und Medikamente,
- Ansprechpartner (Angehörige, Ärzte).
Angehörige sollten beim Begutachtungstermin anwesend sein, um die Angaben zu ergänzen. Das Gutachten muss innerhalb von fünf Wochen erstellt werden. Verzögert sich die Entscheidung der Pflegekasse, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf 70 € Entschädigung pro angefangener Verzugswoche (siehe Verbraucherzentrale NRW).
Widerspruch und Höherstufung
Erhalten Sie einen Bescheid mit einem zu niedrigen Pflegegrad, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid einlegen. Bei erheblicher Verschlechterung des Gesundheitszustands ist jederzeit eine Höherstufung möglich. Im Zweifelsfall helfen Beratungsstellen bei der Formulierung des Widerspruchs und der Vorbereitung auf ein neues Gutachten.
Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 2026)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Die offiziellen Leistungsbeträge (Stand 2026) finden Sie in der BMG‑Übersicht der Leistungsbeträge 2026 (PDF) sowie im Online‑Ratgeber Pflege: Leistungen im Überblick. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Geld‑ und Sachleistungen zusammen:
| Leistung (Stand 01/2026) | Betrag | Hinweise |
|---|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege) | 599 € / Monat | Wird bei überwiegender Pflege durch Angehörige ausgezahlt; der Betrag fließt direkt an die pflegebedürftige Person. Verpflichtender Beratungseinsatz alle sechs Monate (§ 37.3 SGB XI). |
| Pflegesachleistungen | 1 497 € / Monat | Budget für professionelle ambulante Pflegedienste; die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. |
| Kombinationsleistung | individuell | Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen: Wird z. B. 40 % der Sachleistung genutzt (598,80 €), beträgt das verbleibende Pflegegeld 60 % (359,40 €). Die Aufteilung ist für sechs Monate verbindlich. |
| Tages‑ und Nachtpflege (teilstationär) | 1 357 € / Monat | Zuschuss für teilstationäre Betreuung in Tages‑ oder Nachtpflegeeinrichtungen. Dieser Betrag wird zusätzlich zu Geld‑ oder Sachleistungen gezahlt und mindert diese nicht. |
| Vollstationäre Pflege | 1 319 € / Monat | Beitrag der Pflegeversicherung zu pflegebedingten Kosten im Pflegeheim. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bleibt jedoch privat zu finanzieren; Zuschläge (15 – 75 %) verringern den EEE je nach Aufenthaltsdauer. (Details im BMG‑Ratgeber zur vollstationären Pflege). |
| Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (gemeinsames Jahresbudget) | 3 539 € / Jahr | Ab 1. Juli 2025 stehen Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege als gemeinsames Budget zur Verfügung; bis zu acht Wochen Ersatzpflege pro Jahr sind möglich. (siehe BMG: Änderungen zum 1. Juli 2025). Bei Inanspruchnahme durch nahe Angehörige können zusätzlich zwei Monatsbeträge des Pflegegeldes erstattet werden. |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Kann für anerkannte Betreuungs‑ und Entlastungsangebote eingesetzt werden (z. B. Alltagshilfen, Alltagsbegleitung). Nicht ausgeschöpfte Beträge können bis 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. (Details im BMG‑Ratgeber zum Entlastungsbetrag). |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € / Monat | Pauschale für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. |
| Wohngruppenzuschuss | 224 € / Monat | Zuschuss für ambulant betreute Wohngruppen. Zusätzlich steht eine Anschubfinanzierung von bis zu 2 613 € pro Person (max. 10 452 € pro Wohngruppe) zur Verfügung. |
| Wohnraumanpassung | bis 4 180 € pro Maßnahme | Zuschuss für barrierefreie Umbauten (z. B. Badumbau, Treppenlift). |
| Hausnotruf | 25,50 € / Monat | Finanzierung eines Hausnotrufsystems zur schnellen Hilfe im Notfall. |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | 40 € / Monat + bis 30 € Anleitung | Seit Januar 2026 sieht das Gesetz bis zu 40 Euro monatlich für die Anwendung und bis zu 30 Euro für die ergänzende Unterstützung vor (§§ 40a/40b SGB XI). Im offiziellen DiPA-Verzeichnis ist bislang keine Anwendung gelistet. Die Leistung lässt sich deshalb derzeit nicht in Anspruch nehmen. |
| Pflegeberatung & Pflegekurse | kostenfrei | Anspruch auf individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und kostenlose Pflegekurse für Angehörige. |
| Beitragszahlung zur sozialen Absicherung der Pflegeperson | abhängig vom Pflegegrad | Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Renten‑ und Unfallversicherung der Pflegeperson. |
Kombinationsleistungen sinnvoll nutzen
Viele Familien entscheiden sich für eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um die häusliche Pflege flexibel zu gestalten. Wird beispielsweise ein ambulantes Pflegeteam an drei Tagen pro Woche eingesetzt und übernimmt an den übrigen Tagen eine 24‑Stunden‑Betreuungskraft aus Osteuropa die Versorgung, können Sie das Sachleistungsbudget teilweise ausschöpfen und das verbleibende Pflegegeld anteilig erhalten. Wichtig: Die gewählte Aufteilung ist jeweils für sechs Monate verbindlich; Änderungen müssen bei der Pflegekasse angemeldet werden.
Entlastungsleistungen und Pflegeunterstützung
Die Pflegeversicherung entlastet pflegende Angehörige durch verschiedene Angebote:
- Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Bis zu acht Wochen Ersatzpflege pro Jahr sind möglich. Durch die Flexibilisierung können Sie das Budget nach Bedarf zwischen Verhinderungspflege (Vertretung zu Hause) und Kurzzeitpflege (stationäre Unterbringung) aufteilen.
- Entlastungsbetrag – Nutzen Sie den monatlichen Betrag für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleitung. Der Betrag verfällt nicht sofort, sondern kann bis Mitte des Folgejahres angespart werden.
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen – Neben der Pauschale für Verbrauchsmaterial gibt es Zuschüsse für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hebelifter. Lassen Sie sich von Sanitätshäusern beraten.
- Beratungseinsätze (§ 37.3 SGB XI) – Bei Pflegegeldbezug muss halbjährlich ein Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst erfolgen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Der Einsatz sichert die Qualität der Pflege und dient als Nachweis für die Anspruchsberechtigung.
Pflegegrad 3 bei Demenz
Bei einer Demenz fließen vor allem die Module „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ und „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ in die Bewertung ein – ergänzt durch die Auswirkungen auf Selbstversorgung und Alltagsgestaltung. Eine mittelschwere Demenz führt deshalb häufig zu Pflegegrad 3, auch wenn körperlich noch vieles möglich ist. Seit der Pflegereform 2017 werden kognitive Einschränkungen gleichwertig zu körperlichen berücksichtigt – ein wichtiger Fortschritt für Demenzbetroffene und ihre Familien.
Wie der Alltag mit Demenz zu Hause gelingt – von Tagesstruktur über Sicherheit bis zur rechtlichen Vorsorge – zeigt unser Ratgeber Demenz zu Hause betreuen.
Unterschied zu Pflegegrad 2 und Pflegegrad 4
Von Pflegegrad 2 zu 3: Während bei Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung) punktuelle Unterstützung meist genügt, brauchen Menschen mit Pflegegrad 3 in mehreren Lebensbereichen täglich Hilfe – etwa bei Körperpflege, Mahlzeiten und Tagesstruktur gleichzeitig.
Von Pflegegrad 3 zu 4: Ab 70 Punkten liegt eine schwerste Beeinträchtigung vor. Verschlechtert sich der Zustand – etwa durch fortschreitende Demenz oder nach einem weiteren Schlaganfall –, sollten Sie eine Höherstufung auf Pflegegrad 4 beantragen. Das geht formlos bei der Pflegekasse und löst eine neue Begutachtung aus.
| Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € | 599 € | 800 € |
| Pflegesachleistungen | 796 € | 1.497 € | 1.859 € |
Pflegegrad 3 im Alltag: Tipps zur 24‑Stunden‑Pflege zuhause
Viele Menschen möchten trotz starker Einschränkungen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Mit Pflegegrad 3 ist eine häusliche Versorgung durchaus möglich, wenn Leistungen geschickt kombiniert und professionelle Helfer eingebunden werden. Die folgenden Empfehlungen unterstützen Sie bei der Organisation einer 24‑Stunden‑Pflege:
- Professionelle Pflegekräfte einbinden: Eine 24‑Stunden‑Betreuungskraft übernimmt Grundpflege, Haushaltsaufgaben und soziale Betreuung. Ergänzend kann ein ambulanter Pflegedienst medizinische Leistungen (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel) erbringen.
- Wohnraum anpassen: Barrierefreie Umbauten (Bad, Treppenlift, Rampen) erleichtern Bewegungsabläufe und erhöhen die Sicherheit. Nutzen Sie den Zuschuss für Wohnraumanpassung bis zu 4 180 € pro Maßnahme.
- Entlastung der Angehörigen planen: Setzen Sie das gemeinsame Jahresbudget von 3 539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gezielt ein, um pflegende Angehörige zu entlasten. Regelmäßige Auszeiten beugen Überlastung und Krankheit vor.
- Digitale Hilfen im Blick behalten: Für digitale Pflegeanwendungen sind seit 2026 bis zu 70 € monatlich vorgesehen. Abrufen lässt sich das noch nicht, weil das Verzeichnis leer ist. Wer heute technische Unterstützung sucht, ist mit einem Hausnotruf besser bedient: Davon übernimmt die Pflegekasse 25,50 € im Monat.
- Landespflegegeld prüfen, wenn Sie in Bayern wohnen: Der Freistaat zahlt ab Pflegegrad 2 zusätzlich 500 Euro im Jahr. Der Antrag beim Landesamt für Pflege ist einmalig und wirkt für die Folgejahre fort.
- Frühzeitig beraten lassen: Nutzen Sie den Anspruch auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse. Beratungsstellen helfen bei der Antragstellung, geben Tipps zur Begutachtung und unterstützen bei Widerspruchsverfahren.
- Finanzen und Steuern prüfen: Pflegeleistungen können steuerliche Vorteile bringen. Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfe beraten, um Pflegekosten geltend zu machen. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob Sozialhilfeträger ergänzende Leistungen übernehmen, wenn das Einkommen nicht reicht.
Fazit
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Einschränkung der Selbstständigkeit. Mit 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Sachleistungen, dem Entlastungsbetrag und dem Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lässt sich die Versorgung zu Hause in vielen Fällen tragfähig organisieren. Entscheidend sind ein früher Antrag, eine gut vorbereitete Begutachtung und die passende Kombination der Leistungen.
Quellen & weiterführende Informationen
- BMG: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (2026)
- BMG: Übersicht der Leistungsbeträge 2026 (PDF)
- BMG: Das ändert sich zum 1. Juli 2025 in der Pflege (Gemeinsamer Jahresbetrag)
- Verbraucherzentrale NRW: Pflegeleistungen beantragen (Fristen/70‑€‑Regel)
- Verbraucherzentrale: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst – so können Sie sich vorbereiten