Pflegegrad 4 ist der zweithöchste der fünf Pflegegrade. Er wird zugeteilt, wenn bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird.
Im Gegensatz zum früheren Pflegebedürftigkeitsbegriff, der vor allem den Zeitaufwand für pflegerische Tätigkeiten bewertete, betrachtet das heutige System den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen in der Regel mehrmals täglich intensive Unterstützung, sind aber häufig trotzdem zu Hause gut versorgbar – beispielsweise mithilfe von 24‑Stunden‑Betreuung, ambulanten Pflegediensten und entlastenden Hilfen.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
- Definition: Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 5 ergänzt zusätzlich eine besondere Bedarfskonstellation; siehe StMGP Bayern – Pflegegrade).
- Punktesystem: Im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) werden insgesamt bis zu 100 Punkte vergeben. Für Pflegegrad 4 muss die Gutachterin oder der Gutachter 70 bis unter 90 Punkte feststellen (Punkte‑Übersicht z. B. im SoVD‑Pflegetagebuch 2025 (PDF)).
- Lebensbereiche (Module): Die Pflegebegutachtung bewertet sechs Lebensbereiche. Jeder Bereich wird unterschiedlich gewichtet – z. B. geht Selbstversorgung mit 40 % am stärksten ein. Eine gut verständliche Übersicht der NBA‑Gewichtungen bietet die AOK: Gewichtung und Bestimmung des Pflegegrades.
So läuft die Begutachtung ab
- Antrag stellen: Wer vermutet, einen höheren Pflegegrad zu benötigen, stellt bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Erst‑ oder Höherstufung. Die Pflegekasse beauftragt dann den MD (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung.
- Vorbereitung: Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf über mehrere Tage zu dokumentieren und alle relevanten Informationen für den Gutachter bereitzuhalten.
- Hausbesuch: Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in den Modulen des NBA, fragt nach medizinischen Unterlagen und beobachtet den Alltag. Nach dem Besuch erstellt er ein Gutachten; daraus errechnet sich der Punktwert.
- Einstufung: Liegt die Gesamtpunktzahl zwischen 70 und unter 90 Punkten, wird Pflegegrad 4 zuerkannt (siehe SoVD‑Pflegetagebuch 2025 (PDF)). Die Entscheidung teilt die Pflegekasse schriftlich mit.
- Widerspruch: Bei Unzufriedenheit können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und eine zweite Begutachtung verlangen.
Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 4 zu?
Der Leistungsumfang steigt mit dem Pflegegrad. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Beträge nach der offiziellen Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026 zusammengefasst: Übersicht Leistungsbeträge 2026 (PDF).
| Leistung | Höhe 2026 | Erläuterung |
|---|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige oder Betreuungskräfte) | 800 € / Monat | Freie Verwendung; bei Pflegegrad 4 ist regelmäßig eine Beratung nach § 37.3 SGB XI erforderlich. |
| Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste) | 1.859 € / Monat | Budget für professionelle Pflegedienste; bei Nutzung reduziert sich das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung). |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege | 3.539 € / Jahr | Seit 1. Juli 2025 flexibel aus einem gemeinsamen Budget nutzbar (Details: BMG‑Info zur Änderung ab 1. Juli 2025). |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Für zusätzliche Betreuungs‑ und Entlastungsleistungen (z. B. Alltagshilfen, hauswirtschaftliche Unterstützung). |
| Tages‑ und Nachtpflege | 1.685 € / Monat | Zuschuss zu teilstationären Angeboten – ergänzend zum Pflegegeld; der Entlastungsbetrag kann zusätzlich eingesetzt werden. |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 € / Monat | Pauschaler Zuschuss zu Pflegeheimkosten; zusätzlich gibt es gestaffelte Leistungszuschläge zum Eigenanteil. |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € / Monat | Für Einmalartikel wie Einlagen oder Desinfektionsmittel. |
| Wohngruppenzuschuss | 224 € / Monat | Zuschuss für das Zusammenleben in ambulant betreuten Wohngruppen. |
| Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € / Maßnahme | Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds (z. B. barrierefreier Badumbau). |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | 40 € + bis zu 30 € / Monat | Zuschuss zu DiPA und ergänzenden Unterstützungsleistungen. |
Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung
Wer die Pflege überwiegend zu Hause mit Angehörigen oder einer 24‑Stunden‑Betreuungskraft organisiert, kann Pflegegeld in Höhe von 800 € pro Monat beziehen. Wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst genutzt, können Pflegesachleistungen anteilig mit dem Pflegegeld kombiniert werden – die Pflegekasse rechnet dann automatisch ab. Bei vollständiger Inanspruchnahme der Sachleistungen stehen 1.859 € pro Monat zur Verfügung, das Pflegegeld entfällt entsprechend.
Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege: flexibleres Budget seit Juli 2025
Wenn pflegende Angehörige krank werden, Urlaub machen oder aus anderen Gründen ausfallen, übernehmen Verhinderungs‑ oder Kurzzeitpflege die Versorgung. Seit Juli 2025 sind die bisher getrennten Leistungen in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € gebündelt. Die Mittel können flexibel eingesetzt werden; außerdem wurden Bedingungen vereinfacht (Details: BMG‑Pressemitteilung „Das ändert sich zum 1. Juli in der Pflege“).
Weitere Leistungen und Tipps
- Tages‑ und Nachtpflege als Ergänzung: Teilstationäre Angebote können Angehörige regelmäßig entlasten und Struktur in den Alltag bringen.
- Hilfsmittel & Wohnraumanpassung: Beantragen Sie rechtzeitig Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollator) und prüfen Sie, ob bauliche Anpassungen durch die Pflegekasse bezuschusst werden.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Für ausgewählte Apps und digitale Pflegehelfer ist ein monatlicher Zuschuss vorgesehen – interessant, wenn Angehörige digitale Unterstützung nutzen möchten.
- Beratung und Pflegekurse: Nutzen Sie kostenlose Pflegeberatung sowie Kurse für Angehörige. Sie vermitteln pflegepraktische Fähigkeiten und informieren über Hilfsangebote.
- 24‑Stunden‑Pflege zuhause: Bei Pflegegrad 4 ist häufig eine Rund‑um‑die‑Uhr‑Betreuung sinnvoll. Eine 24‑Stunden‑Pflegekraft kann Angehörige entlasten und ermöglicht es, trotz hohem Pflegebedarf in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
Fazit
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerwiegende Einschränkung der Selbstständigkeit und einen hohen Unterstützungsbedarf. Dennoch ermöglicht das Leistungspaket der Pflegeversicherung, zusammen mit einer guten Organisation und entlastenden Angeboten, ein würdevolles Leben zuhause. Nutzen Sie die verfügbaren Leistungen – vom Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zum Entlastungsbetrag und dem gemeinsamen Jahresbudget für Ersatzpflege.
Quellen & weiterführende Informationen
- BMG (Bundesministerium für Gesundheit): Übersicht Leistungsbeträge 2026 (PDF)
- BMG: Änderungen ab 1. Juli 2025 – gemeinsames Budget für Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege
- StMGP Bayern: Leistungen der Pflegeversicherung – Pflegegrade
- AOK: Gewichtung und Bestimmung des Pflegegrades (NBA‑Gewichtungen)
- SoVD: Pflegetagebuch 2025 (PDF) – Punkte & Vorbereitung