Eine polnische Pflegekraft kostet 2026 im Entsendemodell zwischen 2.500 und 3.500 Euro im Monat, dazu kommen Kost und Logis im Haushalt. Legal ist das Modell, wenn die Betreuungskraft bei einem Unternehmen in Polen angestellt bleibt und eine gültige A1-Bescheinigung vorliegt. Ob ein Angebot trägt, entscheidet sich am Vertrag: Er muss benennen, wie viele Stunden pro Woche vereinbart sind.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kosten: 2.500 bis 3.500 Euro monatlich im Entsendemodell, zuzüglich freier Unterkunft und Verpflegung
- Rechtlicher Rahmen: Anstellung beim polnischen Unternehmen, Entsendung nach Deutschland, Nachweis über die A1-Bescheinigung
- Dauer: Eine Entsendung ist auf höchstens 24 Monate angelegt (Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004)
- Aufgaben: Haushalt, Grundpflege und Betreuung im Alltag. Medizinische Behandlungspflege gehört zum ambulanten Pflegedienst
- Haushalt: ein eigenes, abschließbares Zimmer und Verpflegung sind Voraussetzung
- Zuschüsse: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege senken den Eigenanteil
Was eine polnische Betreuungskraft übernimmt, und was nicht
Der Begriff Pflegekraft führt in die Irre. In den allermeisten Fällen kommt eine Betreuungskraft ins Haus, keine examinierte Pflegefachkraft. Sie führt den Haushalt, unterstützt bei der Körperpflege, beim Anziehen und beim Essen, begleitet zu Terminen und sorgt für Struktur im Tagesablauf.
Nicht dazu gehören medizinische Maßnahmen: Injektionen, Wundversorgung, Blutzuckermessung oder das Stellen und Verabreichen von Medikamenten. Diese Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst und rechnet sie über ein eigenes Budget der Pflegekasse ab. Welche Grenzen im Alltag sonst noch gelten, steht in unserem Beitrag zu den Aufgaben einer Betreuungskraft.
Diese Trennung ist keine Formalie. Wer erwartet, dass die Betreuungskraft die Insulingabe übernimmt, plant die Versorgung falsch und bringt die Betreuungskraft in eine Lage, für die sie weder ausgebildet noch versichert ist.
Ist eine polnische Pflegekraft legal?
Ja, sofern eines von drei Modellen sauber umgesetzt wird. Polnische Staatsangehörige genießen als Unionsbürger Arbeitnehmerfreizügigkeit und brauchen keine Arbeitserlaubnis. Die Frage ist nicht das Ob, sondern das Wie.
| Modell | Wer ist Arbeitgeber? | Einschätzung |
|---|---|---|
| Entsendemodell | ein Unternehmen in Polen | Der übliche Weg. Die Familie ist Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Fällt die Betreuungskraft aus, organisiert die Agentur Ersatz. |
| Arbeitgebermodell | die Familie selbst | Rechtlich sauber, aber mit voller Verantwortung: Sozialversicherung, Lohnabrechnung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. |
| Selbstständige Betreuungskraft | niemand, formal die Kraft selbst | Riskant. Wer weisungsgebunden im Haushalt lebt und nur einen Auftraggeber hat, gilt schnell als scheinselbstständig. |
Beim dritten Modell trifft die Folgen die Familie, nicht die Betreuungskraft: Stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit fest, werden Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert. Wir raten davon ab.
Die A1-Bescheinigung
Die A1-Bescheinigung ist das zentrale Dokument im Entsendemodell. Sie belegt, dass für die entsandte Person weiterhin das polnische Sozialversicherungsrecht gilt, und beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Ausgestellt wird sie in Polen vom Sozialversicherungsträger ZUS, beantragt vom polnischen Arbeitgeber. Sie als Familie beantragen nichts, Sie lassen sich eine Kopie geben.
Zwei Punkte sind dabei wichtig. Erstens ist eine Entsendung nach Art. 12 der Verordnung von vornherein auf höchstens 24 Monate angelegt. Zweitens entfaltet die Bescheinigung gegenüber deutschen Behörden Bindungswirkung, solange sie nicht zurückgenommen wird. Fehlt sie, kann der Zoll bei einer Prüfung davon ausgehen, dass deutsches Sozialversicherungsrecht gilt, mit rückwirkender Beitragspflicht.
Woran Sie ein unseriöses Angebot erkennen
- Die A1-Bescheinigung wird nicht vorgelegt oder als unnötig bezeichnet
- Der Vertrag nennt keine wöchentliche Arbeitszeit
- Unklar bleibt, wer Arbeitgeber der Betreuungskraft ist und wer nur vermittelt
- Zugesagt wird eine Rundumbetreuung ohne freie Zeiten
- Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, sondern nur eine mündliche Absprache
Was kostet eine polnische Pflegekraft 2026?
Die Spanne von 2.500 bis 3.500 Euro monatlich klingt breit, hat aber nachvollziehbare Gründe. Den größten Unterschied machen die Deutschkenntnisse. Zwischen einer Betreuungskraft mit Grundkenntnissen und einer, mit der sich flüssig sprechen lässt, liegen mehrere hundert Euro im Monat.
Dazu kommen Erfahrung im Umgang mit Demenz oder bei Transfers, der tatsächliche Betreuungsaufwand und die Frage, ob eine oder zwei Personen im Haushalt versorgt werden.
Kost und Logis sind im Preis nicht enthalten. Die Betreuungskraft erhält ein eigenes Zimmer und Verpflegung, kalkulatorisch etwa 300 bis 400 Euro im Monat. Eine ausführliche Aufstellung mit Modellvergleich und Beispielrechnung finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Arbeitszeit, Ruhezeit und freie Tage
Hier liegt der Punkt, den viele Angebote im Markt offenlassen und den Sie vor der Unterschrift klären sollten.
Die Bezeichnung 24-Stunden-Pflege beschreibt die Anwesenheit im Haushalt, nicht die Arbeitszeit. Eine Betreuungskraft, die rund um die Uhr arbeitet, wäre arbeitsrechtlich nicht zulässig. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, verlängerbar auf zehn Stunden bei entsprechendem Ausgleich, und schreibt eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden vor.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeit vergütungspflichtig ist, und dass Bereitschaftsdienst darin bestehen kann, im Haushalt wohnen zu müssen und bei Bedarf tätig zu werden (Urteil vom 24. Juni 2021, 5 AZR 505/20). Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde gilt 2026 auch für entsandte Betreuungskräfte, weil die Arbeit in Deutschland erbracht wird.
Für Sie folgt daraus eine einfache Prüffrage: Welche wöchentliche Arbeitszeit steht im Vertrag? Üblich sind rund 40 Stunden. Steht dort keine Zahl, lässt sich nicht beurteilen, ob der Preis die tatsächlich erwartete Leistung abdeckt. Und wenn der Bedarf im Haushalt dauerhaft über der vereinbarten Zeit liegt, ist das kein Vertragsdetail, sondern ein Hinweis darauf, dass die Versorgung anders aufgestellt werden muss, etwa durch einen zusätzlichen Pflegedienst oder ein Zwei-Kräfte-Modell.
Planen Sie außerdem freie Zeiten fest ein. Eine Betreuungskraft, die täglich Pausen und wöchentlich freie Stunden hat, bleibt länger und arbeitet besser. Wer diese Zeiten überbrücken will, kann dafür die Verhinderungspflege nutzen.
Was der Haushalt bereitstellen muss
Die Betreuungskraft zieht in Ihren Haushalt ein. Das setzt einen Mindeststandard voraus:
- Ein eigenes, abschließbares Zimmer mit Bett, Schrank, Tisch und Tageslicht. Ein Durchgangszimmer oder ein Sofa im Wohnzimmer genügt nicht.
- Zugang zu Bad und Küche sowie freie Verpflegung
- Internetzugang. Das klingt nebensächlich, ist es aber nicht: Der Kontakt zur eigenen Familie in Polen ist der wichtigste Faktor dafür, ob jemand den Einsatz durchhält.
- Die Bereitschaft aller im Haushalt, eine weitere Person in den Alltag aufzunehmen
Was die Pflegekasse dazugibt
Die Pflegekasse finanziert die Betreuungskraft nicht direkt. Mehrere Leistungen lassen sich aber kombinieren und senken den Eigenanteil spürbar. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.
| Leistung | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld, Pflegegrad 3 | 599 € monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € monatlich |
| Steuerermäßigung nach § 35a EStG | 20 % der Kosten, bis 4.000 € im Jahr |
Für die Steuerermäßigung brauchen Sie eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Sprache und Zusammenleben
Über kaum etwas gibt es größere Enttäuschungen als über die Deutschkenntnisse. Realistisch ist bei der mittleren Preislage ein Verständigungsniveau, das für den Alltag reicht: Einkaufen, Essenszubereitung, einfache Absprachen, Telefonat mit den Angehörigen. Für Gespräche über Gefühle, Erinnerungen oder komplizierte Arzttermine reicht es oft nicht.
Was in der Praxis hilft: Wichtige Abläufe schriftlich festhalten, bei Arztterminen jemanden mitschicken, und in den ersten Wochen mehr Zeit für Absprachen einplanen, als Sie für nötig halten. Bei Demenz zählt ohnehin weniger die Sprache als die Verlässlichkeit der täglichen Routine.
Vier verbreitete Irrtümer
„Eine polnische Pflegekraft darf nur drei Monate bleiben.“ Diese Regel gibt es nicht. Sie geht vermutlich auf das Melderecht zurück: Wer sonst im Ausland wohnt, muss sich nach § 27 Bundesmeldegesetz erst nach Ablauf von drei Monaten anmelden. Für die Einsatzdauer gilt die Grenze der Entsendung von 24 Monaten.
„Die Pflegekasse zahlt die Betreuungskraft.“ Sie zahlt Pflegegeld und weitere Leistungen an die pflegebedürftige Person. Wie das Geld eingesetzt wird, entscheidet die Familie.
„Die Betreuungskraft ist rund um die Uhr im Dienst.“ Sie ist rund um die Uhr anwesend. Das ist etwas anderes, und der Unterschied hat rechtliche und menschliche Gründe.
„Polnische Betreuungskräfte sind ausgebildete Pflegefachkräfte.“ In der Regel nicht. Viele haben jahrelange Praxiserfahrung, eine deutsche Pflegeausbildung ersetzt das nicht. Wer Behandlungspflege benötigt, braucht zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst.
Vom ersten Gespräch bis zur Ankunft
- Bedarf klären: Pflegesituation, Unterstützungsbedarf, Wohnsituation, Dringlichkeit
- Profile passender Betreuungskräfte ansehen, mit Sprachniveau und Erfahrung
- Vertrag prüfen: Arbeitszeit, Leistungsumfang, Kündigungsfristen, Vertretung im Krankheitsfall
- A1-Bescheinigung anfordern und ablegen
- Zimmer vorbereiten und Anreise abstimmen
- Erste Woche begleiten und Abläufe gemeinsam festlegen
Zwischen Anfrage und Anreise liegen je nach Verfügbarkeit meist ein bis drei Wochen. Wer weitere Herkunftsländer vergleichen möchte, findet einen Überblick in unserem Ratgeber zu Pflegekräften aus Osteuropa.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Betreuung im Entsendemodell, bitte nur mit A1-Bescheinigung
- § 27 Bundesmeldegesetz, Ausnahmen von der Meldepflicht
- § 35a EStG, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021, 5 AZR 505/20 (Vergütung von Bereitschaftszeit in der häuslichen Betreuung)
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Stand: 18. August 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.